Krankenkasse muss Spracherkennung für Förderschülerin übernehmen (29.06.2021)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Spracherkennung Dragon Naturally Speaking jedenfalls für behinderte Kinder ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Sicherung der Schulfähigkeit sein kann.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 01.04.2021 - L 4 KR 187/18)