Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Laser-Epilation der Beine auch bei Jugendlichen keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 29.10.2019 - L 4 KR 457/16)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Laser-Epilation der Beine auch bei Jugendlichen keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist.
(LSG Niedersachsen, Urteil vom 29.10.2019 - L 4 KR 457/16)