Krankenkasse muss Kosten für Laser-Epilation bei starker Beinbehaarung nicht übernehmen (18.11.2019)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Laser-Epilation der Beine auch bei Jugendlichen keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 29.10.2019 - L 4 KR 457/16)