Krankenkasse muss Kosten für Grafting-Operation wegen einer Penisverkrümmung ist nicht übernehmen (24.11.2020)

Wenn es für eine Krankheit keine zugelassene Behandlungsmethode bei Kassenärzten mehr gibt, kann die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in extremen Ausnahmefällen auch unkonventionelle Methoden übernehmen. Hierzu hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) entschieden, dass eine induratio penis plastica (Penisverkrümmung) keinen solchen Ausnahmefall darstellt.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 23.11.2020 - L 16 KR 143/20)