Krankenkasse muss Gebühren für den Transport im Rettungswagen erstatten (03.03.2020)

Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass eine Krankenkasse dazu verpflichtet ist, einem Versicherten die Gebühren für den Transport in einem Rettungswagen zu erstatten.

(SG Detmold, Urteil vom 05.11.2019 - S 5KR 460/16)