Krankenkasse muss Fahrkosten bei stufenweiser Eingliederung übernehmen (09.07.2020)

Die Krankenkasse hat einem Arbeitnehmer, der während einer stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme weiterhin Krankengeld erhält, auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort zu erstatten. Dies hat das Sozialgericht Dresden entschieden. Der Anspruch ist beschränkt auf die Kosten der Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Beförderungsklasse.

(SG Dresden, Urteil vom 17.06.2020 - S 18 KR 967/19)