Krankenkasse muss Echthaarperücke wegen dauerhaften Haarausfall bezahlen (31.03.2021)

Das Sozialgericht Dresden hat mit Gerichtsbescheid entschieden, dass eine dauerhaft kahlköpfige Frau von der Krankenkasse auch die Versorgung mit einer Echthaarperücke verlangen darf, wenn sich dies langfristig als die kostengünstigste Variante darstellt.

(SG Dresden, Gerichtsbescheid vom 18.02.2021 - S 18 KR 304/18)