Krankenkasse muss auch bei Fehldiagnose Kosten für Immunglobulin-Therapie erstatten (26.10.2020)

Hat eine Krankenkasse eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch einem Versicherten Kosten für die selbstbeschaffte notwendige Leistung entstanden, sind diese von der Krankenkasse zu erstatten. Dies gelte auch, wenn die behandelnden Ärzte zunächst fehlerhaft eine Krankheit diagnostizierten, die eine Leistungsablehnung seitens der Krankenkasse gerechtfertigt hätte. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

(Hessisches LSG, Beschluss vom 26.10.2020 - L 8 KR 687/18)