Krankengeld ausnahmsweise auch bei verspäteter Krankmeldung (04.01.2021)

Ein Versicherter, der wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) Krankengeld erhält, muss spätestens
am nächsten Werktag nach dem Ende der zuletzt festgestellten AU deren Fortdauer
ärztlich bescheinigen lassen, damit er weiterhin krankengeldberechtigt ist. Wird er
an diesem Tag aus organisatorischen Gründen von der Arztpraxis auf einen späteren
Termin verwiesen, so kann die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld...

(Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 22.12.2020 - L 1 KR 125/20 und L 1 KR 179/20)