Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei vorheriger Prüfung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse (12.03.2015)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein
Kostenerstattungsanspruch nach Versorgung mit Zahnersatz dann nicht besteht, wenn der Heil- und Kostenplan nicht vorab der Krankenkasse zur Überprüfung vorgelegt wurde.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 25.11.2014 - L 4 KR 535/11)