Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass einem Konzernbetriebsrat die Durchführung einer Konzernbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung nicht verboten werden kann.
(ArbG Berlin, Beschluss vom 07.10.2020 - 7 BVGa 12816/20)