Kind mit FAS hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Begleithund (26.03.2020)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass Begleithunde für Kinder, die an einem fetalen Alkoholsyndrom (FAS) leiden, nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden müssen

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 18.02.2020 - L 16 KR 253/18)