Keinen Anspruch auf nochmalige Auszahlung einer ALG II-Nachzahlung in bar nach Pfändung der Leistung vom Pfändungsschutzkonto (23.01.2015)

Ein ALG II- Empfänger hat keinen Anspruch auf nochmalige Auszahlung einer ALGII-Nachzahlung in bar, weil ein Gläubiger die Leistung vom Pfändungsschutzkonto weggepfändet hat. Dies entschied das Bayerische Landessozialgericht und verwies gleichzeitig darauf, dass die Frage, in welchem Umfang Gläubiger auf ein Pfändungsschutzkonto zugreifen können, nicht von den Sozialgerichten sondern den Vollstreckungsgerichte bei den Amtsgerichten zu beantworten sei.

(Bayerisches LSG, Beschluss vom 09.01.2015 - L 7 AS 846/14 B ER)