Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern (26.09.2022)

Solange noch ein grundsätzlich unterhaltsverpflichteter leiblicher Elternteil eines Pflegekindes lebt, scheidet ein Anspruch auf Vollwaisenrente aus. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.2022 - L 14 R 693/20)