Solange noch ein grundsätzlich unterhaltsverpflichteter leiblicher Elternteil eines Pflegekindes lebt, scheidet ein Anspruch auf Vollwaisenrente aus. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden
(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.2022 - L 14 R 693/20)