Keine Unwirksamkeit der Massenentlassungsanzeige durch fehlende Sollangaben (24.05.2022)

Das Fehlen der sog. Soll-Angaben nach § 17 Abs. 3 Satz 5 KSchG führt für sich genommen nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige des Arbeitgebers gegenüber der Agentur für Arbeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

(BAG, Urteil vom 19.05.2022 - 2 ARZ 467/21)