Keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ohne elektronische Gesundheitskarte (25.01.2021)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte von ihren Krankenkassen keinen papiergebundenen Berechtigungsnachweis („Krankenschein“) verlangen können. Um Leistungen der GKV in Anspruch nehmen zu können, müssen Versicherte ihre Berechtigung grundsätzlich mit der eGK nachweisen.

(BSG, Urteil vom 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 und B 1 KR 15/20)