Keine künstliche Befruchtung bei gleichgeschlechtlichen Paaren zulasten der Krankenkasse (12.11.2021)

Gleichgeschlechtliche Paare haben keinen Anspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen auf eine Kinderwunschbehandlung. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

(BSG, Urteil vom 10.11.2021 - B 1 KR 7/21 R)