Keine Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen im Naturheilzentrum (23.09.2020)

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Mann, der bereits eine lange Zeit an chronischer Erschöpfung leidet, keine Kostenübernahme für die Behandlung seines Erschöpfungssyndroms in einem Naturheilzentrum verlangen kann.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 19.08.2020 - L 4 KR 470/19)