Keine fristlose Kündigung wegen Statuswechsel einer Hebamme von freiberuflicher Tätigkeit zu einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (22.02.2023)

Die Deutsche Rentenversicherung ordnete einen Begleithebammenvertrag, der die freiberufliche Tätigkeit einer Hebamme in einem Krankenhaus vorsah, als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ein. Eine mit diesem - noch nicht
bestandskräftig festgestellten - Statuswechsel begründete außerordentliche Kündigung einer anderen Hebamme ist unwirksam, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt...

(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.02.2023 - 17 U 30/22)