Keine Eintrittspflicht von Betriebsunterbrechungsversicherung bei Betriebsschließung infolge von COVID 19 (22.09.2021)

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat in zwei Verfahren, die identische Versicherungsbedingungen zum Gegenstand hatten, die Einstandspflicht der Versicherung für die Folgen der Corona-Pandemie im Bereich der Gastronomie abgelehnt.

(Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 16.09.2021 - 3 U 009/21)