Keine Diskriminierung mehrgeschlechtlich geborener Menschen bei Verwendung des Gendersternchens in Stellenausschreibung (26.07.2021)

Die Verwendung des Gendersternchens in einer Stellenausschreibung stellt keine Diskriminierung mehrgeschlechtlich geborener Menschen dar. Das Gendersternchen dient vielmehr einer geschlechtersensiblen und diskriminierungsfreien Sprache. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.

(LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.06.2021 - 3 Sa 37 öD/21)