Keine Berücksichtigung von Sachbezügen bei Berechnung des Mindestlohns (21.04.2022)

Sachbezüge finden bei der Berechnung des gesetzlichen Mindestlohns keine Berücksichtigung. Denn der Mindestlohn muss in Geld gezahlt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.

(Bayerisches LSG, Beschluss vom 28.02.2022 - L 7 BA 1/22 B ER)