Keine automatische Leistungskürzung wegen Flucht aus materieller Notlage (07.05.2021)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat seine Rechtsprechung zur Beurteilung des Einreisemotivs von Asylbewerbern präzisiert und damit die Rechte von Flüchtlingen gestärkt.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 25.03.2021 - L 8 AY 33/16)