Keine Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage (10.12.2020)

Das BAG hat entschieden, dass die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigt.

(BAG, Urteil vom 08.12.2020 - 3 AZR 64/19)