Das BAG hat entschieden, dass die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigt.
(BAG, Urteil vom 08.12.2020 - 3 AZR 64/19)
Das BAG hat entschieden, dass die Änderung von bilanzrechtlichen Bestimmungen nicht die Anpassung von Versorgungsregelungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigt.
(BAG, Urteil vom 08.12.2020 - 3 AZR 64/19)