Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass die Durchführung von Sägearbeiten für die Nachbarin nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
(Thüringer LSG, Urteil vom 05.09.2019 - L 1 U 165/18)
Das Thüringer Landessozialgericht hat entschieden, dass die Durchführung von Sägearbeiten für die Nachbarin nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
(Thüringer LSG, Urteil vom 05.09.2019 - L 1 U 165/18)