Kein Unfallversicherungsschutz bei erheblich längerer Umfahrung eines Staus (30.10.2019)

Wählt ein Arbeitnehmer nicht den direkten Weg, sondern ein achtmal längerer Weg nach Hause, liegt kein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Wegeunfall vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Osnabrück hervor.

(SozG Osnabrück, Urteil vom 01.08.2019 - S 19 U 251/17)