Kein Unfallversicherungsschutz bei Baumfällarbeiten durch Mitglieder eines Sportvereins (01.10.2019)

Wer das Gelände seines Sportvereins instand hält, ist nur unter besonderen Umständen wie ein Arbeitnehmer versichert. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor.

(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 28.08.2019 - L 6 U 78/18)