Kein Merkzeichen "G" für intersexuelle Menschen (07.10.2014)

Das Bayerische Landessozialgericht musste sich der Frage stellen, unter welchen Voraussetzungen die Feststellungen auch für zurückliegende Zeiträume getroffen werden können und ob die Voraussetzungen zur Zuerkennung des Merkzeichens "G" auch dann vorliegen, wenn nur vorübergehend Schmerzzustände auftreten, die sich auf das Gehvermögen auswirken.

(Bayerisches LSG, Urteil vom 10.09.2014 - L 3 SB 235/13)