Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken trotz Maskenpflicht (17.05.2021)

Die neue gesetzliche Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken führt nicht dazu, dass SGB II-Bezieher im Eilverfahren einen Mehrbedarf erfolgreich geltend machen können. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.05.2021 - L 21 AS 525/21 B ER)