Verweigert ein ungeimpfter Mitarbeiter eines Sanitätshauses die verpflichtende Corona-Testung, so kann der Arbeitgeber ihn freistellen. Ein Anspruch auf Lohnzahlung besteht dann nicht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 14.09.2022 - 3 Sa 46/22)