Kein Kostenzuschuss der Pflegeversicherung für Treppenlift in den Keller (10.09.2019)

Ein Anspruch gegen die private Pflegeversicherung auf einen Kostenzuschuss für einen Treppenlift besteht nicht, wenn damit nicht das individuelle Wohnumfeld verbessert wird. Dies entschied das Sozialgericht Osnabrück.

(SozG Osnabrück, Urteil vom 09.09.2019 - S 14 P 9/17)