Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
(BSG, Urteil vom 27.10.2022 - B 9 SB 4/21 R)
Jahrelang gelebte Sehstörungen ohne nachweisbaren organischen Befund rechtfertigen keine Erhöhung des Grades der Behinderung. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
(BSG, Urteil vom 27.10.2022 - B 9 SB 4/21 R)