Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer hochschulrechtlichen
Bestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben keinen
Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
(BAG, Urteil vom 19.01.2022 - 5 AZR 217/21)