Kein Anspruch der GDL auf Anwendung ihrer Tarifverträge (22.09.2021)

Das Arbeitsgericht hat die Klage der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gegen
den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) auf Einwirkung zur Anwendung ihrer Tarifverträge abgewiesen.

(ArbG Berlin, Urteil vom 21.09.2021 - 30 Ca 5638/21)