Kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona-Pandemie (07.07.2021)

Das OLG Oldenburg hat einen Anspruch eines Hoteliers aus der Betriebsschließungsversicherung für coronabedingt erlittene finanzielle Einbußen abgelehnt, da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in den Versicherungsbedingungen Covid 19 nicht erwähnt war.

(OLG Oldenburg, Urteil vom 06.05.2021 - 1 U 10/21)