Kein Anspruch auf Wohngruppenzuschlag bei fehlender Wählbarkeit des Pflegedienstes (29.04.2015)

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass Pflegebedürftige in betreuten Wohngruppen keinen Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI haben, wenn die freie Wählbarkeit des Pflegedienstes in der Einrichtung tatsächlich eingeschränkt ist. Eine ambulante Versorgungsform im Sinne des § 38a SGB XI liege dann nicht vor.

(SG Mainz, Urteil vom 26.02.2015 - S 7 P 14/14)