Kein Anspruch auf Verletztenrente bei unfallbedingter Verletzung des rechten Zeigefingers (11.11.2019)

Für die Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall ist das durch die Beeinträchtigung verbleibende körperliche und geistige Leistungsvermögen auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens entscheidend. Auf den bisherigen Beruf oder die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit kommt es nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.

(SG Karlsruhe, Urteil vom 17.10.2019 - S 1 U 1297/19)