Das Sozialgericht Karlsruhe hat einen Anspruch auf Übernahme von Wohnungserhaltungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe während einer Strafhaft nach Kündigung und Räumung der Wohnung verneint.
(SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 04.11.2014 - S 1 SO 2630/14)