Kein Anspruch auf stationär durchgeführten Liposuktion der Beine als Naturalleistung (06.09.2019)

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass nach dem derzeit geltenden Recht kein Anspruch auf Versorgung mit einer stationär durchgeführten Liposuktion der Beine als Naturalleistung besteht, da diese Behandlungsmethode nicht den Anforderungen des Qualitätsgebots (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB V) entspricht. Etwas anderes ergibt sich derzeit auch nicht aufgrund der am 10. April 2018 in Kraft getretenen Erprobungs-Richtlinie Liposuktion.

(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 23.05.2019 - S 8 KR 6594/18)