Kein Anspruch auf SGB XII-Zuschuss für neuen türkischen Pass (22.05.2020)

Das Landessozialamt Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Ausländer, die in einer Einrichtung leben und dort weiteren notwendigen Lebensunterhalt erhalten, keinen Anspruch auf einen Zuschuss an Stelle eines Darlehens für die Beschaffung eines ausländischen Passes haben.

(Landessozialgericht Essen, Urteil vom 16.03.2020 - L 20 SO 397/19)