Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Sommercamp der MLPD-Jugendorganisation Rebell/Rotfüchse nicht als Leistung zur sozialen und kulturellen Teilhabe förderungsfähig ist.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.11.2019 - L 19 AS 1204/18)