Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass schwerst Hirngeschädigte, die zu keiner differenzierten Sinneswahrnehmung im Stande sind, die gesundheitlichen Voraussetzungen für Merkzeichen Bl (Blindheit) nicht erfüllen.
(BSG, Urteil vom 24.10.2019 - B 9 SB 1/18 R)