Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Ginseng und Zinktabletten als Nahrungsergänzungsmittel (22.09.2020)

Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass ein Mann, der unter anderem an chronischer Erschöpfung, allergischem Asthma, Tinnitus und einer Nierenerkrankung leidet, keinen Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Kostenübernahme für Ginseng und Zink als Nahrungsergänzungsmittel hat.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 19.09.2020 - L 4 KR 161/20)