Kein Anspruch auf Kostenübernahme für Echthaar-Langhaarperücke bei ausreichender Versorgung mit Echthaar-Kurzhaarperücke (02.03.2021)

Einer Frau, die an einer frontalen fibrosierenden Alopezie leidet, steht gegenüber ihrer Krankenversicherung kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine Echthaar-Langhaarperücke zu, wenn eine ausreichende Versorgung mit einer Echthaar-Kurzhaarperücke besteht. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Haarfarbe oder Frisur. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.

(Bayerisches LSG, Beschluss vom 26.01.2021 - L 4 KR 108/19)