Kein Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten bei unterlassener Verzinsung im Streit um Nachzahlung von Sozialleistungen (02.10.2019)

Enthält ein Bescheid, der eine Nachzahlung von Sozialleistungen bewilligt, keine Ausführungen zu einer Verzinsung nach § 44 SGB I, so liegt darin keine konkludente Ablehnung der Verzinsung. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.06.2019 - L 20 SO 479/17)