Kein Anspruch auf Elterngeld bei Wohnsitz im Ausland (04.03.2020)

Elterngeld wird Personen gewährt, die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Darüber hinaus können Personen anspruchsberechtigt sein, die vorübergehend ins Ausland abgeordnet oder versetzt bzw. bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig sind. Ein Postbeamter, der während einer von seinem Dienstherrn gewährten Elternzeit in die USA ausreist und dauerhaft dort lebt,...

(Hessisches LSG, Urteil vom 24.01.2020 - L 5 EG 9/18)