Kein Anspruch auf das Merkzeichen „aG“ aus präventiven Gründen bei mangelndem mobilitätsbezogenem GdB von 80 (14.01.2020)

Ein Anspruch auf Feststellung des Merkzeichens „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) besteht nicht, wenn kein mobilitätsbezogener Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 besteht. Dies gilt auch, wenn das Merkzeichen begehrt wird, um eine Gangunsicherheit oder Stürze zu vermeiden. Dies entschied das Sozialgericht Osnabrück.

(SozG Osnabrück, Gerichtsbescheid vom 27.11.2019 - S 30 SB 543/17)