Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei privater Pflegetätigkeit (08.02.2022)

Pflegetätigkeiten i.S.v. § 26 Abs. 2b Satz 1 SGB III ab 2017 sind nur solche, die unmittelbar an eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bzw. an einen Bezug von SGB III-Leistungen anschließen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.11.2021 - L 20 AL 69/21)