Jobcenter muss wegen der Corona-Pandemie für Kosten eines Umzugsunternehmens aufkommen (10.12.2020)

Das Sozialgericht Dortmund hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass ein Jobcenter zur Vermeidung der durch das Coronavirus bestehenden Infektionsgefahr vorläufig für die Kosten eines Umzugsunternehmens aufkommen muss.

(SG Dortmund, Beschluss vom 12.11.2020 - S 30 AS 4219/20 ER)