Dient eine Wohnung auch als Büro, ändert dies an ihrer Qualifizierung als Wohnung nichts, solange Büro- und Wohnflächen nicht voneinander abgrenzbar sind. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.
(LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.01.2021 - L 7 AS 1874/20 B ER)