Italienischer Rentner ist krankenversicherungsfrei (01.03.2021)

Besitzt ein Rentenantragsteller bei Antragstellung einen Leistungsanspruch gegenüber einem ausländischen System der Gesundheitsfürsorge, ist er nicht Mitglied der Krankenversicherung der Rentner. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden

(LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 03.09.2020 - L 16 KR 573/15)